Corona-Hilfe für Vereine und Stiftungen

Aktuell sind Non-Profit-Organisationen (NPOs), Vereine und Stiftungen vielerlei Einschränkungen durch die Corona-Krise unterworfen. Wir haben Hilfsangebote von staatlicher und privater Seite zusammengefasst.

Rechtliche Veränderungen in der Corona-Krise für Vereine und Stiftungen

Virtuelle Mitgliederversammlungen und Abstimmungen abhalten

Die Bundesregierung will Vereinen und Stiftungen helfen ihre gerade verbotenen Mitglieder- und Stifterversammlungen virtuelle durchzuführen. Das soll auch möglich sein, ohne dass dies ausdrücklich in der Satzung geregelt ist. Auch Abstimmungen im Umlaufverfahren sind nach dem in Kraft getretenen „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie“ laut § 5 möglich. Das Gesetz gilt zunächst bis 31.12.2021. Sollten jetzt keine Vorstandswahlen stattfinden können, ist es auch zulässig, dass die Vorstände im Amt bleiben, auch wenn eine Amtszeitbegrenzung in der Satzung vorgesehen ist.

Spenden vereinfacht absetzbar

Das Bundesfinanzministerium hat vor Ostern spezielle Sofortmaßnahmen für Gemeinnützige wegen Corona verkündet. Das Paket enthält für Krisensituationen typische Bausteine wie den vereinfachten Zuwendungsnachweis. Das heißt: Für den Nachweis der Zuwendung in jeder Spendenhöhe reicht der Kontoauszug, Lastschrifteinzugsbeleg oder der PC-Ausdruck beim Online-Banking .

Auch Vereine, die eigentlich keine Zwecke wie die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, des Wohlfahrtswesens oder mildtätige Zwecke verfolgen, können nun auch Spendenaktionen zur Bewältigung der Corona-Krise starten und Spendenbescheinigungen ausstellen. Daraus entsteht ihnen kein Nachteil. Es muss aber natürlich dokumentiert sein, wofür die Spenden ausgegeben werden.

Besonders wichtig: Verluste im wirtschaftlichenGeschäftsbetrieb (wGB) dürfen ausnahmsweise mit ideellen Mitteln der #NPO, also mit Spenden ausgeglichen werden! Ebenfalls nicht gemeinnützigkeitsrechtlich beanstandet wird, wenn die Ehrenamts- oder
Übungsleiterpauschalen weiterhin geleistet werden, obwohl eine Ausübung der Tätigkeit aufgrund der Corona-Krise (zumindest zeitweise) nicht mehr möglich ist.

Sachspenden umsatzsteuerfrei

Sachspenden die an Organisationen zur Corona-Bekämpfung oder Bewältigung der Krise geleistet werden, sind umsatzsteuerfrei. Dazu zählt zum Beispiel medizinisches Gerät, Masken oder Schutzausrüstung. Das gilt auch für Aufwandsspenden, wie den Personaleinsatz, der nicht vergütet wird, oder Räume, die unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden.

Mehr dazu im Schreiben des Bundesfinanzministeriums.

Förderprogramme für Vereine und Stiftungen

„Aktion Mensch“ unterstützt Tafeln und Assistenzdienste

Hart trifft es auch Menschen mit Behinderung und die Tafeln. Ambulante Dienste müssen krankheitsbedingte Ausfälle von persönlichen Assistentinnen und Assistenten kompensieren und die Begleitung von Menschen mit Behinderung dennoch sicherstellen. Die Tafeln können durch das Kontaktverbot keine Ausgabestellen mehr betreiben und müssen neue Wege der Versorgung der Schwächsten finden. Deshalb hat die „Aktion Mensch“ ein zusätzliches Förderprogramm für diese beiden Zwecke eingerichtet, das Zuschüsse bis maximal 95 Prozent gewährt und 20 Millionen Euro schwer ist.

#KunstNothilfe zahlt Spendengelder aus

Gerade einmal fünf Tage brauchte es, bis die #KunstNothilfe nach ihrem Start am 19. März den ersten 47 Künstlerinnen und Künstlern Geld auszahlen konnte. In dieser kurzen Zeit konnte die Initiative bereits 46.000 Euro sammeln. Die Kulturschaffenden erhielten jeweils zwischen 500 und 1.000 Euro.

Die #KunstNothilfe ist eine Initiative von Künstlerinnen und Künstlern zur gegenseitigen Hilfe. Das Besondere: Die Spenden fließen auf ein demokratisch verwaltetes Gruppenkonto bei der Plattform elinor. Das Geld wird nicht top-down verteilt, sondern die Community verständigt sich untereinander, wer Hilfe erhält. Demokratisch, unbürokratisch, digital und zügig. Die wichtigsten Fragen bei der Vergabe waren: Sind Kinder zu versorgen? Helfen die 500 Euro bzw. 1.000 Euro substanziell weiter? Außerdem wurde darauf geachtet, dass verschiedene Bereiche des Kulturschaffens bedacht wurden.

„Neustart“ für Kultureinrichtungen

Damit Museen in ganz Deutschland wieder öffnen können, will die Bundesregierung kleinere und mittlere Einrichtungen durch das Programm „Neustart“ unterstützen, um geeignete Schutzmaßnahmen für Besucher und Personal zu gewährleisten. Für die Maßnahmen sind zwischen 10.000 und 50.000 Euro pro Kultureinrichtung vorgesehen.

Antragsberechtigt sind Museen, Ausstellungshallen und Gedenkstätten sowie Veranstaltungsorte von Konzert- und Theateraufführungen, soziokulturelle Zentren und Kulturhäuser. Anträge können ab dem 6. Mai 2020, 10.00 Uhr, online über die Webseite des Bundesverbands Soziokultur gestellt werden. Welche Angaben erforderlich sind, ist den Fördergrundsätzen zu entnehmen. Wer zuerst kommt…

Experten stellen aktuelle Fördermöglichkeiten zusammen

Torsten Schmotz hat gemeinsam mit dem Deutschen Fundraising Verband eine Übersicht über Fördermöglichkeiten geschaffen.

Auch Christian Gahrmann hat auf seinem Blog aktuelle Unterstützungsmöglichkeiten aufgelistet. Mittlerweile gibt es auch einige eigene Programme der Länder.

Digitalen Wandel in Vereinen und Stiftungen meistern

Dropbox – Webspace kostenfrei

Dropbox bietet gemeinnützigen Organisationen und NGOs, die an der Bekämpfung von COVID-19 mitwirken, ab sofort weltweit an, am COVID-19 Donation Program teilzunehmen. Dies richtet sich an Organisationen, die sich für die Eindämmung des Virus einsetzen oder den Betroffenen Hilfe leisten.  Nach Auskunft von Dropbox-Germany kann das Programm auch über drei Monate hinaus verlängert werden.

Swat.io – Social-Media-Management-Tool

Mit seinem Social-Media-Krisenpaket ermöglicht das Wiener Software-Unternehmen „Swat.io“ NPOs und Charity-Organisationen in Österreich, Deutschland und der Schweiz die kostenfreie Nutzung seines gleichnamigen Social-Media-Management-Tools, um sie bei ihren besonderen Herausforderungen in der Kommunikation auf Social Media während der Corona-Krise zu unterstützen. Hier können sich gemeinnützig und sozial orientierte NGOs, NPOs und soziale Vereine bewerben, die sich in der aktuellen Corona-Krise besonderen Herausforderungen in der Kommunikation auf Social Media stellen und noch keinen aktiven Swat.io-Account haben. Zusätzlich bietet das Team extra Starthilfe in Form von Webinaren an, mit Hilfe derer der Einstieg in das Tool erleichtert und der Umgang mit Social Media in Krisensituationen näher gebracht werden sollen.

Notify – Messengerdienst

Ebenfalls für NGOs und Gemeinnützige während der Corona-Krise kostenfrei nutzbar ist der Messengerdienst „Notify“. Die App sendet in Echtzeit Push-Nachrichten und Updates auf die Smartphones der Abonnenten. Mehr dazu hier.

betterplace Lab berät zu digitalem Wandel

Online-Konferenz-Apps und kollaborative digitale Werkzeuge haben Hochkonjunktur. Jedoch: Tools alleine werden es nicht richten. Gerade kleinere zivilgesellschaftliche Institutionen suchen derzeit Unterstützung, um besser digital arbeiten zu können. Dabei will das Betterplace Lab in Kooperation mit der Zeit-Stiftung unterstützen. Sie bietet jeweils donnerstags zwischen 9-13 Uhr und freitags zwischen 14-18 Uhr eine kostenfreie Beratungsstunde an. Hier geht’s zur Kalenderauswahl für die Buchung einer Stunde. Die Beratungsstunden finden einzeln statt und werden digital über Zoom abgehalten.

Vereinsausstattung, Hard- und Software zu Vereinspreisen

Innatura.org – Neuware zum kleinen Preis

Die gemeinnützige innatura betreibt Deutschlands erste Plattform, die Sachspenden bedarfsgerecht an gemeinnützige Organisationen vermittelt. Die Waren sind fabrikneu und in einwandfreiem Zustand. Das Angebot reicht von klassischen Haushaltsartikeln bis zu Spielzeug und Technik. Die Artikel werden gegen eine geringe Gebühr abgegeben.

Stifter helfen – IT-Portal für Non-Profits

Stifter-helfen“ vermittelt an Vereine, Stiftungen und andere Non-Profits Produktspenden und Sonderkonditionen rund um IT und bietet weitere Services sowie relevantes Know-how. Partner sind zum Beispiel Großunternehmen wie Microsoft, Zoom oder Salesforce. Angeboten wird auch Hardware zu kleinen Preisen.

IKEA startet Sachspenden-Programm

Die 53 IKEA-Einrichtungshäuser in Deutschland starten das Soforthilfe-Programm „Wir packen das gemeinsam – IKEA schnürt Hilfspakete vor Ort“. Insgesamt sollen Sachspenden in Höhe von 1,5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. „Hierbei haben wir vor allem Krankenhäuser im Blick, die ihre Kapazitäten erweitern müssen, um infizierte Menschen zu behandeln. Gleichzeitig sehen wir einen höheren Bedarf an Schutzräumen für Frauen und Kinder, die häuslicher Gewalt ausgesetzt sind, oder für obdachlose Menschen. Gerade Kinder in Gemeinschaftsunterkünften brauchen eine besondere Unterstützung“, sagt Dennis Balslev, CEO und Chief Sustainability Officer IKEA Deutschland. Konkret geht es dabei um Matratzen, Möbel, Aufbewahrung und Textilien für Behelfskrankenhäuser (zur nicht-medizinischen Verwendung) und Notunterkünfte sowie Spiel- und Bastelmaterial für Kinder in Gemeinschaftsunterkünften. IKEA geht dabei auf die Kommunen und ortansässige Vereine zu. Man kann sich aber auch bei Simone Settergren melden, wenn man Bedarf hat.

Online-Weiterbildung für Vereine, Stiftungen und NPOs

Fundraising Forum Frankfurt – Online!

Unterstützt vom Fundraiser-Magazin und der Fundraising-Akademie wird am 19. Mai 2020 das traditionelle Fundraising-Forum Frankfurt 2020 diesmal online stattfinden. Mehr zum Programm hier.

Webinare für NPOs

Nora Just, Studentin für Interdisziplinäre Public und Nonprofit Studien in Hamburg, hat auf ihrem Blog Nonprofitkiste.de eine Liste mit Webinaren für gemeinnützige Organisationen zusammengestellt.

Auch im Fundraisingkalender des Fundraiser-Magazins findet man eine Übersicht von angebotenen Webinaren zu verschiedenen Vereinsthemen.

Die Fundraising-Akademie bietet im Mai und Juni viele Themen als Webinare an. Kostenpunkt pro Webinar 59 Euro.

Das Haus des Stiftens hat regelmäßig Webinare zu verschiedenen Themen im Programm. Gemeinsam mit der Kanzlei Winheller werden ab 7. April Themen zur Corona-Krise behandelt.

Fundraising-Podcasts

Schon eine Institution ist das Fundraising-Radio von Maik Meid. Wer auf dem Laufenden sein möchte, für den ist Reinhören angesagt. Ganz einfach hier einschalten oder alte Folgen nachhören. Auch Olav Boumann bietet einen Podcast an, der sich mit der Corona-Krise und dem Thema Fundraising auseinandersetzt.

Staatliche Hilfsangebote in der Corona-Krise

Das Förderprogramm der Bundesrepublik Deutschland für Soloselbstständige, Angehörige der Freien Berufe und kleine Unternehmen, einschließlich Landwirte mit bis zu 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente), die wirtschaftlich am Markt als Unternehmen tätig sind:

Der Antragsteller muss versichern, dass er durch die Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist. Antragstellende Unternehmen dürfen sich nicht bereits am 31.12.2019 in finanziellen Schwierigkeiten befunden haben.  Die Soforthilfe dient der Sicherung der wirtschaftlichen Existenz der Unternehmen und zur Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen infolge der Corona-Krise. Unternehmen bzw. Selbstständige aus allen Wirtschaftsbereichen mit bis zu 5 Beschäftigten können einen einmaligen Zuschuss von bis zu 9.000 Euro für drei Monate beantragen, Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten einen einmaligen Zuschuss von bis zu 15.000 Euro, ebenfalls für drei Monate.

Antrags- und Auszahlungsfrist: Anträge sind bis spätestens 31.05.2020 bei der zuständigen Landesbehörde zu stellen.

Offiziell gelten diese Bestimmungen auch für gemeinnützige Träger. Definitiv, wenn sie einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb haben, also wirtschaftlich tätig sind. Experten empfehlen, in jedem Fall erstmal Anträge zu stellen, um die Frist nicht verstreichen zu lassen.

Hessen fördert Vereine mit 10.000 Euro

In Hessen sollen Vereine und Initiativen in der Corona-Krise mit einem Soforthilfe-Programm unterstützt werden. Das gab Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) am 20.04.2020 in einer Pressekonferenz bekannt. Gefördert werden sollen in Hessen sowohl Sportvereine als auch Kulturvereine und -initiativen sowie Gruppen, die sich bürgerschaftlich engagieren. Antragsberechtigt sind alle Vereine in Hessen, erklärte Bouffier. Allerdings müssten Vereine ihre finanzielle Lage und ihren Finanzbedarf darlegen, um eine Förderung zu erhalten. Die maximale Summe belaufe sich auf 10.000 Euro.

Thüringen gibt Zuschüsse an Vereine und Stiftungen

Der Freistaat Thüringen hat als erstes Bundesland die Soforthilfe auch für Jugend, Soziales, Kunst und Kultur, Bildung, Sport und Medien ausgeweitet. Der Antrag muss aber bis 31. Mai 2020 gestellt werden. Zuschüsse zwischen 9.000 – 30.000 Euro sind je nach Beschäftigtenzahl möglich.

In Hamburg gibt es ebenfalls ein Hilfsprogramm für Sportvereine.

Österreich fördert Ehrenamtliche

Der österreichische Nationalrat hat am 28. April zusätzliche Fördermittel in der Höhe von 600.000 Euro für das Freiwilligenwesen beschlossen. Der bestehende Anerkennungsfonds für freiwilliges Engagement ist damit künftig auch für Aktivitäten und Initiativen offen, die zur Bewältigung der Corona-Krise geleistet wurden. So soll verhindert werden, dass die gerade in der Krise so wichtigen Freiwilligenorganisationen ihre Tätigkeiten mangels finanzieller Mittel einstellen müssen.

Kurzarbeitergeld

Die beschlossenen neuen Regeln zum Kurzarbeitergeld können auch für deutsche gemeinnützige Träger relevant sein, wie der Bundesverband deutscher Stiftungen mitteilt. Stocken Organisationen ihren
eigenen Beschäftigten, das Kurzarbeitergeld aus eigenen Mitteln bis zu einer Höhe von insgesamt 80 % des bisherigen Entgelts auf, werden weder die Mittelverwendung noch die Marküblichkeit und die Angemessenheit der Aufstockung vom Finanzamt geprüft. Die Aufstockung muss aber einheitlich für alle Arbeitnehmer erfolgen.

Text: MD, Foto: DorSteffen/AdobeStock


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