Österreich: Regierung legt Hilfsfond für Gemeinnützige auf

Das Warten hat sich gelohnt. Die Regierung Österreichs hat einen Hilfsfond für gemeinnützige Organisationen in Österreich aufgelegt. Seit 6. Juli 2020 sind Anträge möglich, um pro Organisation mindestens 500 Euro und maximal 2,4 Millionen nicht rückzahlbarer Zuschüsse zu erhalten. Insgesamt stellt die Regierung dafür 665 Millionen Euro zur Verfügung.

Franz Neunteufl, Sprecher des Bündnis für Gemeinnützigkeit, hat Verständnis dafür gezeigt, dass der NPO-Fond der Regierung so lange hat auf sich warten lassen. So hieß es, das größte Problem dabei sei die Tatsache, dass es kaum verlässliche Zahlen über den Sektor gebe. Die Einführung eines NPO-Satellitenkontos in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung durch die Statistik Austria soll hier später Abhilfe schaffen.

Einfache Antragsrichtlinien

Neben einem Fixkostenzuschuss erhalten österreichische NPOs zusätzlich einen Struktursicherungsbeitrag in der Höhe von 7% der Einnahmen des vergangenen Jahres. Ebenfalls werden unmittelbar durch COVID-19 verursachte Mehrkosten ersetzt. Darüber hinaus können aber auch Kosten, die durch die Corona-Krise bereits ab 10. März entstanden sind sowie Aufwendungen vor dem 10. März für abgesagte Veranstaltungen angerechnet werden.

Ein kurzes Erklärvideo erläutert die Antragstellung:

Antragsberechtigt sind gemeinnützige beziehungsweise mildtätige Organisationen aus allen Bereichen, gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgemeinschaften mit Sitz in Österreich. Das Gründungsdatum der Organisation muss dabei vor dem 10. März 2020 liegen und in ihrer Arbeit eindeutig von den Auswirkungen der Corona-Krise betroffen sein.

Anträge sind bis 31. Dezember einreichbar. Auf Anträge, die vor dem 30. September 2020 eingereicht werden, erfolgt unmittelbar nach Vertragsausstellung eine Auszahlung von bis zu 3.000 Euro beziehungsweise bei höheren Zuschüssen 50 Prozent des Betrages. Der Rest wird nach erfolgter Abrechnung ausgezahlt. Geht ein Antrag nach dem 1. Oktober 2020 ein, erfolgt die Auszahlung des kompletten Betrags in einer Summe.

Die Arten der förderbaren Kosten sind umfangreich, greifen jedoch nicht für Personalkosten. Grundsätzlich werden Kosten gefördert, die seit dem 1. April 2020 angefallen sind, bei besonderen Kosten, die coronabedingt sind, wie etwa Schutzausrüstung oder Desinfektionsmittel, können diese seit dem 10. März 2020 in Abrechnung gebracht werden.

Alle Details zur Antragsstellung mit Antworten auf eine Vielzahl von Fragen findet sich unter www.npo-fonds.at.

Text: RS

Foto: pexels


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