Kathrin-Buhl-Preis 2023 für Vereine in Ostdeutschland

Gemeinnützige Vereine aus Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen können sich um den Kathrin-Buhl-Preis bewerben. Die Stiftung Nord-Süd-Brücken zeichnet damit entwicklungspolitische Projekte aus.

Die Stiftung Nord-Süd-Brücken vergibt den Kathrin-Buhl Preis in diesem Jahr zum sechsten Mal. Er richtet sich an entwicklungspolitische Projekte, die sich für Selbstbestimmung und gesellschaftliche Teilhabe starkmachen. Sie können sowohl die entwicklungspolitische Arbeit im Inland unterstützen als auch Projekte von Partnerorganisationen im Globalen Süden. Voraussetzung ist, dass die Projekte bereits abgeschlossen sind. Mit dem Wettbewerb ist ein Preisgeld von 5.000 Euro verknüpft. Der Verein kann das Geld für seine Arbeit verwenden.

Bewerbungskriterien für den Kathrin-Buhl-Preis

Für die Bewerbung um den Kathrin-Buhl-Preis hat die Stiftung Nord-Süd-Brücken folgende Kriterien festgelegt:

  • „Das Projekt stärkt beteiligte Menschen, die ihr Recht auf Selbstbestimmung, Zugang zu Ressourcen und politische Teilhabe gegenüber Staat, Wirtschaft, Institutionen und Öffentlichkeit durchsetzen.“
  • „Das Projekt trägt dazu bei, Hierarchien und Machtgefälle in der Gesellschaft abzubauen: zwischen gesellschaftlichen Gruppen und/oder zwischen Männern und Frauen.“

Bewerbung für Vereine aus Ostdeutschland

Mitmachen können eingetragene gemeinnützige Vereine, die sich in Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Thüringen gegründet haben und auch ohne Unterbrechung in Ostdeutschland ansässig sind. Wichtig ist außerdem, dass das Projekt zu den entwicklungspolitischen Ansätzen der Stiftung Nord-Süd-Brücken passt. Pro Verein kann nur ein abgeschlossenes Projekt eingereicht werden.

Bewerbungsunterlagen vollständig einreichen

Vereine können ihre Bewerbungsunterlagen bis zum 4.10.2023 an kb-preis@nord-sued-bruecken.de schicken. Neben dem ausgefüllten Bewerbungsbogen gehören zur vollständigen Bewerbung der aktuelle Freistellungsbescheid des Finanzamts, die Vereinssatzung sowie der Vereinsregisterauszug.

Text: UNi/PR Foto: Hans/pixabay.com


Mehr praktische Tipps und Ideen rund ums Spenden für Vereine, Organisationen und Stiftungen gibt es im gedruckten Heft. Das Fundraising-Magazin ist nicht am Kiosk erhältlich, nur exklusiv beim Verlag. Hier geht’s zur Bestellung.