Förderung über die Deutsche Postcode Lotterie: So geht’s

Gemeinnützige Organisationen können bis 13. Januar 2023 ihre Interessensbekundung für eine Förderung über die Deutsche Postcode Lotterie abgeben. Bewerben können sich Projekte aus den Bereichen Chancengleichheit, Natur- und Umweltschutz sowie sozialer Zusammenhalt.

Die Deutsche Postcode Lotterie unterstützt mit 30 Prozent ihrer Einnahmen Projekte von gemeinnützigen Organisationen aus den Bereichen Chancengleichheit, sozialer Zusammenhalt sowie Natur- und Umweltschutz. Dabei werden nur Projekte berücksichtigt, die den aktuellen Förderrichtlinien entsprechen. Diese unterscheiden sich je nach Summe der beantragten Förderung. Gemeinnützige können Anträge stellen für eine Förderung bis 30.000 Euro, bis 100.000 Euro und bis 250.000 Euro. 

Wie lange fördert die Deutsche Postcode Lotterie?

Der Förderzeitraum richtet sich nach der Höhe der Förderung. Er beträgt maximal 12 Monate für bis zu 30.000 Euro, 18 Monate für bis zu 100.000 Euro und 24 Monate für bis zu 250.000 Euro. Das Projekt darf dabei auch längerfristig andauern oder auch auf unbefristete Zeit angelegt sein.  

Wie kann man sich um eine Förderung bewerben?

Wer sich bewerben möchte, muss sich zuvor für eine Interessensbekundung auf dem Förderportal registrieren. Pro Halbjahr können die Bewerber einen Förderantrag einreichen. 

Welche formalen Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Eine Förderung über die Deutsche Postcode Lotterie können nur rechtsfähige Organisationen beantragen, die vom Finanzamt als gemeinnützig und mildtätig anerkannt sind. Sie müssen über einen aktuell gültigen Freistellungsbescheid verfügen und berechtigt sein, Zuwendungsbestätigungen auszustellen. Die Organisationen müssen ihren Sitz in Deutschland haben. 

Wer entscheidet über die Fördermittelvergabe?

Wer Fördermittel erhält, entscheidet ein Beirat. Dieser tagt dazu einmal im halben Jahr. Wer weitere Fragen hat, kann sich auch direkt an die Lotterie wenden. 

Text: UNi/PR
Foto: 4993578/pixabay.com


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