Förderpreis Helfende Hand würdigt Ehrenamtliche im Bevölkerungsschutz

Ehrenamtliche Helferinnen und Helfer im Bevölkerungsschutz können sich bis 30. Juni 2024 für den Förderpreis Helfende Hand bewerben. Das Bundesinnenministerium vergibt den Preis einmal pro Jahr.

Das Bundesinnenministerium will mit den Förderpreis Helfende Hand ehrenamtliches Engagement im Bevölkerungsschutz bekanntmachen und würdigen. Die Auszeichnung soll gleichzeitig ein Ansporn sein, die ehrenamtliche Arbeit fortzuführen. Bewerben können sich Einzelne, Gruppen und Einrichtungen.

Förderpreis Helfende Hand in drei Kategorien

Der Förderpreis ist in drei Kategorien ausgeschrieben. In der Kategorie „Nachwuchsarbeit und Innovative Konzepte“ gibt es für den 1. Platz 9.000 Euro, für den 2. Platz 7.000 Euro, für den 3. Platz 4.000 Euro, für den 4. Platz 3.000 Euro und für den 5. Platz 2.000 Euro.

Publikumspreis und Sonderpreis für Nachhaltigkeit

Die Kategorie „Unterstützung des Ehrenamtes“ richtet sich an Unternehmen, Einrichtungen und Menschen, die diese unterstützen und ist eine rein ideelle Auszeichnung. Beim „Publikumspreis“ erhält das Lieblingsprojekt der Öffentlichkeit eine Urkunde. Die Abstimmung erfolgt einfach per Klick auf der Website. Die Jury kann außerdem einen Sonderpreis für besonders nachhaltige, zukunftsorientierte Projekte vergeben, die gute Ideen für die Gesellschaft fördern. Neben einer Trophäe und einer Urkunde gibt es 9.000 Euro Preisgeld. Auf der Website sind alle Infos zur Bewerbung sowie Teilnahmebedingungen ausführlich erklärt.

Objektive Entscheidung mit Punktekatalog

Die Bewertung der einzelnen Bewerbungen und Vorschläge erfolgt mithilfe eines Punktekatalogs, damit die Entscheidung der Jury objektiv ist. Wenn alle formalen Kriterien erfüllt sind, nominiert die Jury in den drei Kategorien je fünf Projekte, die zur Preisverleihung eingeladen sind. An diesem Tag gibt die Bundesinnenministerin Nancy Faeser dann bekannt, wer beim Förderpreis Helfende Hand gewonnen hat.

Text: UNi Foto: DorSteffen/AdobeStock

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