Regeln im Ehrenamt – Das sollten Sie wissen

Rund 31 Millionen Menschen engagieren sich in Deutschland in einem Ehrenamt. Dafür müssen einige rechtliche Bestimmungen beachtet werden. Wir fassen hier die wichtigsten Punkte zusammen, damit Freiwillige den Überblick zwischen Ehrenamtspauschale, Auslagenerstattung und Sonderurlaub behalten.

Von Rico Stehfest

Im Fall von Arbeitslosigkeit darf ein Ehrenamt nicht mehr als 15 Wochenstunden umfassen. Ausnahmen gibt es bekanntlich immer und überall. So auch hier: Wer unentgeltlich und gemeinnützig tätig ist, darf mehr arbeiten, muss aber in jedem Fall die Bundesagentur für Arbeit darüber informieren.

Finanziell muss man sich keine Sorgen machen: Ehrenamtspauschale und Übungsleiterfreibetrag berühren ALG 1 oder 2 nicht. Monatlich darf bis zu 200 Euro hinzuverdient werden, sofern die Zahlungen tatsächlich monatlich erfolgen. Der generelle Freibetrag liegt hier bei 720 Euro pro Jahr, für Übungsleiter bei 2.400 Euro pro Jahr.

Auch auf den Erhalt von BAföG, Wohngeld, Elterngeld oder Rente (ab dem regulären Rentenalter) wirken sich Einnahmen aus einem Ehrenamt nicht aus. Trotzdem müssen sie in der Steuererklärung aufgeführt werden.

Sonderurlaub ist möglich

Prinzipiell ist keine Freistellung durch den Arbeitgeber für die Ausübung eines Ehrenamtes möglich. Sonderurlaub können allerdings Mitarbeiter des THW, Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr, ehrenamtliche Richter und Schöffen erhalten. Hier gilt es, unterschiedliche Regelungen je nach Bundesland zu beachten. Teilweise erfolgt eine Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber, teils durch den Staat.

Erstattung von Auslagen

Fallen tatsächliche Kosten an, Ausgaben für An- und Abreise oder Büromaterial, sind diese erstattungsfähig, natürlich unter der Voraussetzung entsprechender Belege. Aber Achtung: Die eigene Arbeitskraft oder die Arbeitszeit sind keine Kosten!

Gut versichert?

In vielen Fällen greift für Ehrenamtler die gesetzliche Unfallversicherung. Einige Bundesländer sehen zudem eine Pflichtversicherung in der Unfallversicherung für weitere ehrenamtliche Tätigkeitsbereiche kraft Satzung vor. Vereine und gemeinnützige Organisationen können zudem freiwillige Versicherungen für ihre Mitglieder abschließen. Hier empfiehlt es sich, sich unbedingt beim Verein zu informieren, welche Bereiche wie abgedeckt sind.

Ehrenamt lohnt sich

Je länger ein Ehrenamt ausgeübt wird, desto besser sieht es im Lebenslauf aus, wenn man sich auf eine neue Stelle bewirbt. Das gilt auch für Migranten und Asylbewerber, da es für die Ausübung eines Ehrenamtes keine Arbeitserlaubnis braucht. Auf diesem Weg kann also jeder ganz mühelos Kontakte knüpfen, den eigenen Horizont erweitern und Kompetenzen für den weiteren Lebensweg ausbauen.

Wer noch mehr Details über die möglichen und nötigen Absicherungen im Ehrenamt erfahren möchte, kommt hier direkt zu den gesammelten Informationen von krankenversicherung.net.


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