Erstes Förderprogramm der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt

Das erste Förderprogramm der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt will die Zivilgesellschaft in der Corona-Krise stärken. Dafür stehen in diesem Jahr 23 Millionen Euro zur Verfügung. Der Bewerbungszeitraum hat bereits begonnen. 

Um Themen wie Digitalisierung, Nachwuchsgewinnung sowie Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement in strukturschwachen und ländlichen Räumen zu unterstützen, legt die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt ein Förderprogramm auf. „Gemeinsam wirken in Zeiten von Corona“ stellt finanzielle Hilfen bereit. 

Zivilgesellschaft stärken

Erst im Juli 2020 hat die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt ihre Arbeit aufgenommen. Sie soll zentrale bundesweite Anlaufstelle für Engagierte sein. Im Zuge der Corona-Pandemie will sie mit ihrem ersten Förderprogramm nun vor allem die Zivilgesellschaft stärken und einem Mitgliederschwund in Vereinen und Initiativen entgegenwirken. Die Stiftung unterstützt außerdem den Auf- und Ausbau von Engagementstrukturen.

Bis zu 100.000 Euro erhalten

Mit dem aktuellen Förderprogramm können Einzelvorhaben bis zu 100.000 Euro erhalten. Weiterleitungen sind bis zu 10.000 Euro möglich. Der Erstempfänger kann dafür bis zu 1,5 Millionen Euro beantragen. Insgesamt stehen der Stiftung in diesem Jahr 23 Millionen Euro zur Verfügung. Im nächsten Jahr sollen es rund 30 Millionen Euro sein. Das Geld kommt aus dem Bundeshaushalt. Der Eigenanteil beträgt mindestens 10 Prozent bei einer Förderung von bis zu 5000 Euro. Höhere Förderbeträge bis zu 100.000 Euro benötigen einen Eigenanteil von bis zu 20 Prozent. 

Verschiedene Zwecke

Das Fördergeld kann verschiedenen Zwecken dienen. Vorgesehen sind zum Beispiel Sachausgaben für Hard- und Software, projektbezogene Personalkosten und Honorarkosten, begleitende Beratungen, Qualifizierungen und Coachings, beispielsweise für die Einführung einer neuen Software, sowie für Verwaltungskostenpauschalen.

Förderantrag ab sofort einreichen

Einen Förderantrag können gemeinnützige Institutionen, die einen Freistellungsbescheid vom Finanzamt haben, sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts stellen. Das Förderprogramm der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt läuft seit dem 10. September 2020. Bewerber sollten ihre Anträge so schnell wie möglich stellen, spätestens jedoch bis zum 1. November 2020. Mittelabrufe sind bis zum 15. Dezember 2020 möglich. Die Mittel müssen noch in diesem Jahr ausgegeben werden. Achtung: Zum Zeitpunkt, an dem der Antrag gestellt wird, darf das Projekt noch nicht begonnen haben. 

Die Anträge müssen vollständig mit allen Unterlagen und unterschrieben per Post eingereicht werden an:

Deutsche Stiftung für Engagement Ehrenamt
Woldegker Chaussee 35
17235 Neustrelitz

Übrigens: Auch für Initiativen aus Österreich gibt es ein Förderprogramm für Gemeinnützige in der Corona-Zeit. Einen guten Überblick über weitere Förderquellen gibt auch der „Fördertöpfe“-Ratgeber.

Text: UNi
Foto: Pixabay/Capri23auto


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