Bewerbung für Bank Austria Sozialpreis 2023 startet 

Sozialprojekte und Initiativen aus Österreich können sich ab sofort für den Bank Austria Sozialpreis 2023 bewerben. Die Deadline ist am 8. Mai 2023. Im Fördertopf sind insgesamt 90.000 Euro. 

Bereits zum 14. Mal zeichnet die Bank Austria herausragende Sozialprojekte aus Österreich mit dem Bank Austria Sozialpreis aus. Die Bewerbung für soziale Projekte und Initiativen ist ab 5. April bis einschließlich 8. Mai 2023 möglich, die gesamte Fördersumme beträgt 90.000 Euro. Pro Bundesland gibt es drei Siegerprojekte, die insgesamt 10.000 Euro erhalten: Der erste Platz bekommt 6000 Euro, der zweite Platz 3000 Euro und der dritte Platz 1000 Euro. 

„Soziale Projekte vor den Vorhang holen“

Robert Zadrazil, Vorstandsvorsitzender der UniCredit Bank Austria: „Mit dem Bank Austria Sozialpreis werden wir auch heuer soziales Engagement und den Einsatz für die Zivilgesellschaft in ganz Österreich substanziell unterstützen. Gerade in schwierigen Zeiten ist es uns besonders wichtig, den gemeinnützigen Einsatz vor Ort zu fördern und auszuzeichnen. Im Rahmen unserer sozialen Verantwortung möchten wir sozial ausgerichtete Projekte vor den Vorhang holen und ihnen die Möglichkeit geben, sich der Öffentlichkeit vorzustellen. Daher ist es für uns ein wichtiges Anliegen, den mit insgesamt 90.000 Euro dotierten Bank Austria Sozialpreis erneut zu vergeben.“

Expertenjury trifft Auswahl Bank Austria Sozialpreis 

Das Preisgeld wird gleichermaßen auf alle Bundesländer aufgeteilt. Eine jeweils regional besetzte Expertenjury trifft die Vorauswahl und wählt aus der Summe der Einreichungen drei Finalisten pro Bundesland aus. Über die endgültigen Platzierungen entscheidet die Öffentlichkeit, die vom 3. Juli bis 31. August 2023 per Online-Voting auf der Website des Bank Austria Sozialpreises abstimmen kann.

Inhaltlichen Schwerpunkt beachten

Soziale Projekte und Initiativen können ihre Bewerbung auf sozialpreis.bankaustria.at einreichen. Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass die Projekte ihren inhaltlichen Schwerpunkt auf die Themen „Kinder/Jugend“, „Bildung/Ausbildung“, „Integration/Migration“ oder „Unterstützung von Frauen“ legen. Ein Projekt bzw. eine Initiative kann sich nur in jeweils einem Bundesland bewerben. Projekte, die diesen Preis bereits im Vorjahr erhalten haben, können in diesem Jahr nicht noch einmal teilnehmen. 

Text: PR
Foto: Andrea Piacquadio/pexels.com


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