Sozialer Menschenrechtspreis der Eberhard-Schultz-Stiftung: Bewerbungsfrist bis Ende September 2021

Noch bis 30. September 2021 können sich Einzelpersonen, Vereine, Projekte, Organisationen oder Unternehmen für den Sozialen Menschenrechtspreis der Eberhard-Schultz-Stiftung bewerben. Er ist mit 2500 Euro dotiert. 

Die Eberhard-Schultz-Stiftung zeichnet mit dem Sozialen Menschenrechtspreis Einzelpersonen, Vereine, Projekte, Organisationen oder Unternehmen aus, die sich um die sozialen Menschenrechte verdient gemacht haben. Der Preis ist in diesem Jahr vorläufig – angesichts der gegenwärtig besonders schwierigen finanziellen Situation, auch für kleine gemeinnützige Stiftungen – mit 2500 Euro dotiert. Er wird gegebenenfalls erhöht, falls die Stiftung dafür weitere Spenden erhält.

Orientierung am UN-Sozialpakt

Mit dem Sozialen Menschenrechtspreis will die 2011 gegründete Eberhard-Schultz-Stiftung helfen, die bereits im UN-Sozialpakt von 1966 festgeschriebenen sozialen Rechte bei uns und weltweit durchzusetzen. Dazu zählen z.B. das Recht auf soziale Sicherheit und eine Wohnung, auf Arbeit, Gleichberechtigung, Bildung und die Freiheit des Kulturlebens.

Wer kann sich bewerben?

Mitmachen können Einzelpersonen, Vereine, Projekte, Organisationen und Unternehmen, die sich mit ihren Zielen und ihrer Tätigkeit in diesen Bereichen engagieren. Sie können sich entweder selbst bewerben oder begründete Vorschläge für Preisträgerinnen und Preisträger einreichen. Von der Preisausschreibung ausgeschlossen sind staatliche und halbstaatliche Stellen. 

Eine unabhängige Jury ermittelt anschließend die Preisträgerin bzw. den Preisträger unter Ausschluss des Rechtsweges. Die Gewinner erhalten die Preise im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung in Berlin. Sie dürfen dann zwei Jahre lang mit dem Logo des Stiftungspreises werben. 

Wie kann ich mich bewerben?

Für die Bewerbung steht online ein Bewerbungsbogen bereit, der direkt als PDF ausgefüllt werden kann. Die „Kurzbeschreibung der Aktivitäten für Soziale Menschenrechte“ sollte nicht mehr als 1000 Zeichen (mit Leerzeichen) lang sein. Außerdem bittet die Stiftung um eine schriftliche Begründung, wie der bzw. die Vorgeschlagene sich konkret für die sozialen Menschenrechte engagiert, insbesondere zu den Themen Altersarmut und/oder Pflege. Zur vollständigen Bewerbung gehören weiterhin Hintergrundmaterial, Dokumente und Quellen sowie ein Foto des bzw. der Nominierten im jpeg-Format. 

Der ausgefüllte Bewerbungsbogen sowie die Zusatzinfos sollen möglichst in einer PDF-Datei abgespeichert werden. Sie sollte maximal 2 MB groß sein und per E-Mail an info@sozialemenschenrechtsstiftung.org gesendet werden.

Text: PR/UNi
Foto: RODNAE Productions/pexels.com

 


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