ReStart – Sport bewegt Deutschland: Antragsfrist für Fördermittel verlängert

Der DOSB und das Bundesinnenministerium haben einige Antragsfristen für das Förderprogramm ReStart – Sport bewegt Deutschland verlängert. Bewerben können sich Vereine, Verbände, Ehrenamtliche, Kommunen, Bürger und Vereinsmitglieder.

Das Bundesministerium des Innern will Menschen in Deutschland nach der Corona-Pandemie wieder zu mehr Bewegung und Sport im Verein ermuntern und hat dafür zusammen mit dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) das Förderprogramm ReStart – Sport bewegt Deutschland ins Leben gerufen.

Bewerbungsfrist bis 18. Dezember 2023 verlängert

Dabei gibt es verschiedene Bewerbungssäulen mit unterschiedlichen Deadlines. Für Säule 2 „Sporttage sind Feiertage“ ging die Bewerbungsfrist ursprünglich bis zum 31. Juli 2023 und wurde nun aber aufgehoben. Bewerber können weiterhin ihre Anträge stellen, müssen allerdings die Maßnahmen bis zum 18. Dezember 2023 durchführen.

4000 Vereine haben so die Möglichkeit, eine finanzielle Unterstützung von 1000 Euro zu erhalten. Das Geld kann z.B. für Aktionstage, Kooperationen oder zur Umsetzung von Projekten genutzt werden, die sich an Personengruppen richten, welche kaum Zugang zu Sportvereinen haben, z.B. Menschen mit kleinem Einkommen.

ReStart – Sport bewegt Deutschland vergibt Sportschecks

Weiterhin gibt es Sportvereinsschecks. Anträge dafür können Vereine bis Ende Oktober 2023 stellen, d.h. bis zu diesem Datum bleibt Zeit, um die Schecks einzulösen.

Vereine, die einen solchen Scheck ausgehändigt bekommen, können ihn beim DOSB über das Förderportal einreichen. Es ist bis 15. November 2023 geöffnet.

Text: PR/UNi

Foto: Sarah Chai/pexels.com


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