Jobanzeigen: So finden NGOs die richtigen Talente

Was waren das noch Zeiten, als auf eine Stellenanzeige die große Auswahl an Bewerbungen folgte. Doch die Anzahl qualifizierter Bewerber geht zurück. So können Organisationen schon in der Stellenanzeige überzeugen.

Erfolgreich Stellen zu besetzen ist heute ein harter Job. Viele Organisationen haben dafür dennoch nicht einmal einen Personalverantwortlichen und es bleibt Chefsache. Experten rechnen mit drei bis sechs Monaten für die Neubesetzung einer Stelle. Grund genug, an den richtigen Stellschrauben zu drehen, um so viele qualifizierte Menschen wie möglich zu erreichen.

Fakten-Text schlägt Gratis-Obst

Stellenanzeigen zu schalten wird noch eine ganze Weile unverzichtbar sein. Eine Investition in die Qualität der Aus­schrei­bungen ist also keine vertane Zeit. Schlechte Anzeigen schrecken sogar ab. Das gilt vor allem für den Text der Anzeige, den Bewerber laut verschiedener Studien höher priorisieren als beispielsweise Employer-Branding-Floskeln und Gratis-Obst. So sollten die In­serate generell als Bewerbung um Talente auf­gefasst werden: Die Organisation bewirbt sich, nicht umgekehrt. Deshalb sind Übertreibungen oder ein zu großer Detail­reichtum fehl am Platz. Kandidaten sollen sich mit dem Job-Angebot identifizieren können. Die Aufgabe muss also möglichst präzise und nachvollziehbar beschrieben werden, anstatt Einzeltätigkeiten ohne erkennbaren Zusammenhang aufzulisten.

Treffender Job-Titel

Ein häufiger Fehler wird beim Job­titel gemacht. Verwirrung stiften bei­spiels­weise Ab­kürzungen und interne Begriff­lich­keiten wie „Referent/in Geschäftsbereichsentwicklung FB 3“. Sie führen dazu, dass die Stellenanzeige in Trefferlisten von Online-Jobbörsen oder Suchmaschinen schlecht oder gar nicht gefunden wird. Empfehlenswert ist auch „Managerin/Manager (w/m/d)“ statt nur „Manager (w/m/d)“ zu schreiben. Denn eine ambitionierte Fachfrau wird online nicht nach „Manager“ suchen. So zeigen Sie außerdem, dass Sie es ernst damit meinen, eine weibliche Führungskraft einstellen zu wollen und nicht nur das Anti-Diskriminierungs-Gesetz berücksichtigen.

Zahlen zählen

Sie können ein überzeugendes Gehalt bezahlen? Prüfen Sie, ob es irgend möglich ist, in der Stellenanzeige eine Hausnummer zu nennen, statt auf Floskeln auszuweichen. Auch der Bezug auf den TVöD mit allerlei Zusätzen ist wenig hilfreich, weil Bewerber aus der freien Wirtschaft mit dem „Tarifvertrag öffentlicher Dienst“ meist nichts anzufangen wissen. In Österreich ist die Angabe eines Mindestgehalts schon seit 2011 verpflichtend. In Deutschland fällt man so unter den Job-Annoncen auf jeden Fall auf!

Es darf menscheln

Ganz wichtig: Menschen stellen Menschen ein. Noch immer gibt es Stellenanzeigen ohne konkreten Ansprechpartner oder Telefon-Durchwahl. Mit einem Video, in dem über die Arbeit in der Organisation berichtet wird, könnte man einen schönen Aha-Effekt erzielen. Das ist auch über Karrierenetzwerke oder Social Media gut verbreitbar. Immerhin gilt – nach dem Gehalt – die Arbeitsatmosphäre als zweitwichtigstes Argument für Bewerber.

Text: Matthias Daberstiel
Foto: Mohamed Hassan/pixabay


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