Förderprogramm der DATEV-Stiftung: Bewerbungsfrist bis Ende Juli 2023

Gemeinnützige Projekte aus den Bereichen Digitalisierung, Netzwerken und Zukunftsgestaltung können sich bis 31. Juli 2023 für das Förderprogramm der DATEV-Stiftung Zukunft bewerben. Pro Jahr stellt die Stiftung dafür insgesamt 250.000 Euro zur Verfügung.

Das Förderprogramm der DATEV-Stiftung Zukunft unterstützt jedes Jahr mehrere gemeinnützige Projekte aus dem Bereich der Digitalisierung. Dafür stellt die Stiftung ein Fördervolumen von insgesamt 250.000 Euro zur Verfügung. Die Deadline, um den Förderantrag einzureichen, ist am 31. Juli 2023. 

Wer kann sich für das Förderprogramm bewerben?

Einen Förderantrag können gemeinnützige Organisationen stellen, die Projekte initiieren, welche sich mit den Herausforderungen einer digitalen Berufs- und Arbeitswelt beschäftigen, sowie Projekte, deren Schwerpunkte auf den Themen IT-Sicherheit und Datenschutz liegen. Weiterhin können sich auch Projekte bewerben, die sich der digitalen Vernetzung und Formen der Zusammenarbeit, wie E-Government oder Vernetzung in der Verwaltung, widmen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Bevor sich Projekte für das Förderprogramm der DATEV Stiftung bewerben, müssen Zielsetzung und Mittelbedarf feststehen und der Nutzen des Projekts muss klar erkennbar sein. Außerdem muss der Projektverlauf ausführlich dokumentiert werden und der Stiftung muss es möglich sein, im Rahmen ihrer eigenen Kommunikation über das geförderte Projekt zu informieren. 

Gibt es Unterstützung beim Antrag für das Förderprogramm?

Bevor der Antrag abgeschickt wird, empfiehlt sich ein Videocall mit dem Stiftungsteam, in dem das Projekt bereits kurz vorgestellt wird. Dabei können auch wichtige Fragen zur Förderung und zum Antragsverfahren gestellt werden. 

Wann entscheidet sich, ob der Antrag erfolgreich war?

Auf der Website der DATEV Stiftung gibt es ein Antragsformular, das noch einmal alle wichtigen Punkte auflistet und Schritt für Schritt durch die Bewerbung führt. Verschiedene Gremien prüfen anschließend alle Anträge, die bis zum Stichtag 31. Juli 2023 eingegangen sind. Im Herbst entscheiden dann Kuratorium und Vorstand, welche Projekte einen Zuschlag erhalten. 

Text: UNi
Foto: Pixabay/pexels.com


Mehr praktische Tipps und Ideen rund ums Spenden für Vereine, Organisationen und Stiftungen gibt es im gedruckten Heft. Das Fundraising-Magazin ist nicht am Kiosk erhältlich, nur exklusiv beim Verlag. Hier geht’s zur Bestellung.