Förderfonds „Begegnung und Zusammenhalt“ vergibt 70.000 Euro

Projekte aus ganz Deutschland können sich bis zum 30. September 2023 für Geld aus dem Förderfonds „Begegnung und Zusammenhalt“ der Stiftung Mitarbeit bewerben. Der Fonds unterstützt innovative Ideen, die Treffen an Alltagsorten fördern.

Der Förderfonds „Begegnung und Zusammenhalt“ der Stiftung Mitarbeit will den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken und richtet sich an zivilgesellschaftliche Organisationen, die öffentliche Orte mit Mitmach- und Austauschformaten zugänglich machen und so unkomplizierte Begegnungen im Alltag fördern. Das können z.B. „Nachbarschafts-Börsen im Discounter um die Ecke, ein mobiles Erzählcafé an den Trinkhallen des Quartiers, eine Kreativwerkstatt zur Gestaltung des Marktplatzes oder Fahrradreparatur-Workshops im Baumarkt sein“, nennt die Stiftung Mitarbeit mögliche Beispiele. 

Förderfonds soll Potenzial von Alltagsorten aktivieren

Der Förderfonds „Begegnung und Zusammenhalt“ richtet sich an zivilgesellschaftliche Organisationen aus dem gesamten Bundesgebiet, z.B. gemeinnützige Vereine, Wohlfahrtsverbände, Genossenschaften, Stiftungen und Sozialunternehmen, die das brachliegende Potenzial von Alltagsorten für Begegnung ausloten und aktivieren wollen. Für die Umsetzung der Projektidee kooperieren die Bewerberinnen und Bewerber mit den Betreibern der jeweiligen Orte, z.B. öffentlich-rechtliche und kommunale Einrichtungen, Wirtschaftsakteure oder andere zivilgesellschaftliche Organisationen. 

Bewerbung bis 30. September 2023 möglich

Begegnungsformate, die sich bewerben wollen, sollen mit ihrer Idee eine breite Zielgruppe ansprechen und dabei auch Personengruppen mit einbeziehen, die sonst nicht mit zivilgesellschaftlicher Projektarbeit erreicht werden. Ausgewählte Projekte haben die Chance auf insgesamt bis zu 70.000 Euro, die sie für Sach- und/oder Personalkosten einsetzen können. Sie können sich bis zum 30. September 2023 für den Begegnungsfonds bewerben

Jury entscheidet über Bewilligung der Mittel

Über die abschließende Auswahl der Projekte und die Bewilligung der Mittel entscheidet Ende 2023 eine unabhängige Jury. Die Projekte können ab Januar 2024 in die Umsetzung starten. Der Förderzeitraum endet spätestens am 30. September 2025. Die Mindestlaufzeit der Förderung beträgt neun Monate. 

Text: PR/UNi
Foto: 5688709/pixabay.com


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