Fonds Soziokultur: Nächste Antragsfrist endet am 2. November 2023

Am 2. November 2023 endet die Antragsfrist für die nächste Runde der allgemeinen Projektförderung aus dem Fonds Soziokultur. Bewerben können sich zeitlich befristete und inhaltlich abgegrenzte Projekte, die Laien bzw. Nicht-Künstlerinnen und -künstler einbeziehen.

Der Fonds Soziokultur fördert regelmäßig konkrete Projektvorhaben im Bereich der Kulturarbeit. Die Förderung hat das Motto „Wettbewerb um die besten Projektideen“. Bewerben können sich Initiativen, Vereine, private Stiftungen, kirchliche und öffentliche Einrichtungen und Gesellschaften des Bürgerlichen Rechts. Freie Träger haben dabei Vorrang vor kirchlichen Anträgen und Anträgen aus dem öffentlichen Bereich.

Gesellschaftspolitisches Thema ausschlaggebend

Wichtig bei der Auswahl der Projekte, die einen Förderzuschlag erhalten, ist die Beteiligung von Laien bzw. Nicht-Künstlerinnen und -künstlern sowie die Arbeit mit einem kulturellen Medium. Zudem ist es ausschlaggebend, dass sich die Projekte mit einem gesellschaftspolitischen Thema bzw. mit sozialen Fragestellungen auseinandersetzen.

Bis maximal 30.000 Euro Fördermittel möglich

Bewerber können mindestens 3000 Euro bis maximal 30.000 Euro beantragen, aber nicht mehr als 80 Prozent des Gesamtbudgets des beantragten Projektes. Dessen Start ist dann ab dem 1. Februar 2024 möglich, das Projekt muss aber nicht im laufenden Jahr abgeschlossen sein. Die Mindestlaufzeit für Projekte, die mit Mitteln aus dem Fonds Soziokultur unterstützt werden, darf nicht länger als drei Jahre dauern.

Fonds Soziokultur fordert Finanzierungsplan

Für die Bewerbung ist ein Kosten- und Finanzierungsplan notwendig, in dem alle Projektausgaben verzeichnet sind. Eine Quotenvorgabe für Eigen- und Drittmittel gibt es nicht, weshalb auch ein Antrag ohne Eigenmittel möglich ist. Förderfähig sind z.B. Honorarkosten, anteilige Personalkosten von Festangestellten, Ehrenamtspauschalen, Mieten, Werbungs- und Reisekosten, die Anmietung von technischer Ausstattung und Gebühren wie GEMA und Künstlersozialkasse (KSK).

Antragsportal bis 2. November 2023 um 24 Uhr geöffnet

Bewerber stellen ihren Antrag über das Antragsportal. Dafür ist ein Login nötig. Der Vordruck für den Antrag ist für das zweite Halbjahr 2023 bis zum 2. November 2023 um 24 Uhr geöffnet.

Text: PR/UNi Foto: Alexas Foto/pixabay.com


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