Deutscher Menschenrechts-Filmpreis geht in die 12. Runde

Der Deutsche Menschenrechts-Filmpreis zeichnet die besten deutschsprachigen Produktionen zum Thema Menschenrechte aus. Mitmachen können Arbeiten, die nach dem 31. Dezember 2017 entstanden sind.

Obwohl es durch die Corona-Pandemie in diesem Jahr viele Einschränkungen gibt, haben sich die Veranstalter dazu entschlossen, den Wettbewerb zum Deutschen Menschenrechts-Filmpreis wie geplant auszurichten. „Die Achtung und Wahrung der Menschenrechte ist gerade auch in schwierigen Zeiten ein wichtiges Gut und darf nicht vergessen werden“, so Klaus Ploth vom Veranstalterkreis. 

Zivilgesellschaftliche Akteure als Initiatoren

Der Wettbewerb findet alle zwei Jahre statt und wird von Organisationen der Zivilgesellschaft gestaltet, finanziert und durchgeführt. Zu ihnen gehören Wohlfahrtsverbände und kommunale Einrichtungen sowie Gewerkschaften und Organisationen der Menschenrechts-, Bildungs-, Kultur- und Medienarbeit, außerdem konfessionell geprägte Organisationen. Verbände und Einzelpersonen unterstützen den Wettbewerb ebenfalls.

Preise in vier Wettbewerbs-Kategorien

Filmemacher und Regisseure, die am Deutschen Menschenrechts-Filmpreis teilnehmen wollen, können ihre Arbeiten in vier Kategorien als Webvideo oder als Kino- und Fernsehfilm einreichen. 

In der Kategorie „Langfilm“ können professionelle Produktionen mitmachen, deren Spiellänge nicht begrenzt ist. Ebenfalls professionell produziert, dafür aber nicht länger als 30 Minuten dürfen Filme sein, die in der Kategorie „Kurzfilm“ teilnehmen. 

In der dritten Kategorie „Hochschule“ sind Studierende aufgerufen, ihre Arbeiten vorzustellen. Die Spiellänge ist nicht begrenzt. Das gilt auch für Filme, die in der Kategorie „Non-Professional“ eingereicht werden. Hier sind nicht-kommerziell arbeitende Filmemacher aufgerufen. 

Alle Filme, die mitmachen, nehmen auch automatisch am Wettbewerb um den „Bildungspreis“ teil. Direkte Bewerbungen für diese Kategorie sind allerdings nicht möglich. 

So können Sie beim Filmpreis mitmachen mitmachen

Wichtig: Filme, die sich bewerben, müssen nach dem 31. Dezember 2017 fertiggestellt worden sein. Einsendeschluss ist der 31. Juli 2020. Die Teilnehmer können sich direkt über die Homepage anmelden. In jeder Kategorie gibt es 2500 Euro Preisgeld. Außerdem gewinnen die Preisträger eine individuell gestaltete Statue. 

Nachdem mehrere Fachjurys die eingereichten Projekte ausgewertet haben, sollen die Sieger am 5. Dezember im Kulturquartier „Nürnberger Tafelhalle“ ausgezeichnet werden.

Text: PR/UNi
Foto: Pixabay/beegaia

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