Schnell noch bewerben: Förderprogramm „Neustart für Vereine“ in Rheinland-Pfalz

Die Frist für das Förderprogramm „Neustart für Vereine nach der Corona-Pandemie“ für Vereine in Rheinland-Pfalz läuft am 1. November 2022 ab. Pro Verein ist eine Förderung von maximal 2000 Euro möglich. 

Bei der Förderung handelt es sich um eine einmalige Zuwendung. Insgesamt stehen 2 Millionen Euro zur Verfügung. Bewerben können sich Vereine und andere steuerbegünstigte Organisationen aus Rheinland-Pfalz. Sie sollen mit dem Förderprogramm die Möglichkeit erhalten, ihr Vereinsleben und ihre Vereinsaktivitäten nach der Corona-Pandemie wiederzubeleben. Für Vereine, die in den Bereichen Sport oder Kultur tätig sind, gibt es eigene Förderprogramme. Sie können sich nicht um das Förderprogramm „Neustart für Vereine nach der Corona-Pandemie“ bewerben. 

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Unterstützt werden Maßnahmen zur Mitgliederbindung und zur Stärkung des Zusammengehörigkeitsgefühls, Maßnahmen zur Mitgliedergewinnung z.B. durch Öffentlichkeitsarbeit und Kampagnen, Maßnahmen zur Nachwuchsgewinnung für die ehrenamtliche Führung und Leitung, Maßnahmen zur Modernisierung und Digitalisierung der Vereinsarbeit sowie Maßnahmen der Vernetzung und des Austauschs auf lokaler und regionaler Ebene. 

Wie läuft das Antragsverfahren ab?

Wer am Förderprogramm „Neustart für Vereine nach der Corona-Pandemie“ teilnehmen will, kann sich bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion von Rheinland-Pfalz (ADD) bewerben. Dafür steht auf der Homepage ein Antragsformular zur Verfügung, in dem Bewerber ihre geplanten Vorhaben beschreiben und einen Kosten- und Finanzierungsplan vorstellen können. Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn der geplanten Maßnahme einreichen. 

Vereine und Projekte, die keine Zuwendung über das Förderprogramm „Neustart für Vereine“ erhalten haben oder aus einem anderen Bundesland kommen, finden z.B. im Fördertöpfe-Ratgeber Alternativen.

Text: UNi/PR
Foto: Fox/pexels.com


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