Bundesteilhabepreis 2025: Digitalisierung inklusiv fördern
Auch 2025 will das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wieder Projekte und Initiativen würdigen, die die Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in unserer Gesellschaft voranbringen. Der Preis setzt ein Zeichen für innovative Ideen und Konzepte, die Inklusion auf neue Weise fördern und langfristig stärken. Projekte und Initiativen können sich bis 20.12.2024 bewerben.
Der Bundesteilhabepreis 2025 steht ganz im Zeichen der digitalen Teilhabe. Unter dem Motto „DIGITALISIERUNG INKLUSIV“ werden in diesem Jahr Projekte ausgezeichnet, die Menschen mit Behinderungen den Zugang zu digitaler Bildung und digitalem Arbeiten ermöglichen. Ziel ist es, innovative Ansätze zu fördern, die digitale Barrieren abbauen und so eine gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsmarkt und Bildungsangebot unterstützen.
Digitale Inklusion für eine vielfältige Gesellschaft
In der heutigen digitalen Welt kann Inklusion nur gelingen, wenn alle Menschen unabhängig von Einschränkungen an digitalen Angeboten teilhaben können. Der Bundesteilhabepreis 2025 würdigt daher Projekte, die kreative Lösungen für eine digitale Barrierefreiheit schaffen – von technologischen Entwicklungen über inklusive Bildungsprogramme bis hin zu arbeitsmarktbezogenen Initiativen. So trägt der Preis dazu bei, digitale Zugänglichkeit in den Bereichen Bildung und Arbeitswelt zu verbessern und bestehende Lücken zu schließen.
Preisgeld und Bewerbungsmodalitäten
Der Preis ist insgesamt mit mit insgesamt 17.500 Euro, die auf mehrere prämierte Projekte verteilt werden, dotiert. Es werden drei Preisgelder vergeben: 10.000 Euro (1. Platz), 5.000 Euro (2. Platz) und 2.500 Euro (3. Platz). Teilnehmen können gemeinnützige Organisationen, Unternehmen, Kommunen und Bildungsträger, die sich aktiv für die digitale Inklusion von Menschen mit Behinderungen einsetzen.
Bewerbungsfrist und Teilnahmebedingungen
Interessierte Initiativen und Organisationen können ihre Projekte bis zum 20. Dezember 2024 einreichen. Teilnahmeberechtigt sind gemeinnützige Organisationen, Vereine sowie Träger und Kommunen, die sich für Inklusion und Barrierefreiheit einsetzen. Die Bewerbung erfolgt über die offizielle Webseite des Bundesteilhabepreises, wo auch weiterführende Informationen zur Bewerbung und die genauen Teilnahmebedingungen zu finden sind.
Foto: wronge57-photocase.de
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