Bundesstiftung Magnus Hirschfeld vergibt Fördermittel – Antrag stellen bis 31. Dezember 2024

Projekte, die sich für Menschen mit einer nicht-heterosexuellen Orientierung starkmachen, können sich um eine Förderung der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld bewerben. Die Antragsfrist endet am 31. Dezember 2024.

Die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld nimmt bis 31. Dezember 2024 Anträge für eine Förderung im Jahr 2026 entgegen. Bewerben können sich Projekte, die sich für die gesellschaftliche Akzeptanz von Menschen mit einer nicht-heterosexuellen Orientierung und für Menschen, die sich nicht binär als Mann oder Frau sehen. Der Förderschwerpunkt ist dieses Mal „TIN – Trans, Inter und Nicht-Binarität“. Anträge können nur Personen und Institutionen stellen, die ihren Sitz in Deutschland haben.

Bis zu 4.000 Euro Druckkostenzuschüsse möglich

Alle eingegangenen Bewerbungen sichtet ein Fachbereit, der seine Ergebnisse und Empfehlungen an ein Kuratorium weitergibt. Dieses entscheidet, welche Projekte eine Förderung erhalten. Wie viele Fördermittel die einzelnen Projekte bekommen, richtet sich nach den finanziellen Möglichkeiten der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld und nach den inhaltlichen Schwerpunktsetzungen. Möglich sind auch Druckkosten­zuschüsse. Dafür stehen insgesamt maximal 20.000 Euro pro Jahr zur Verfügung. Jedes Projekt kann Fördermittel speziell für Druckkosten von bis zu 4.000 Euro beantragen.

Antragsformular auf der Website downloaden

Auf der Website der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld steht ein Antragsformular zum Download zur Verfügung. Wer sich bewerben will und Fragen hat, sollte damit nicht mehr allzu lange warten, denn die Stiftung weist darauf hin, dass zwischen Weihnachten und Neujahr keine Fragen beantwortet werden können. Ansonsten können Fragen zum Antragsformular, zum laufenden Antragsverfahren oder zu schon erfolgen Förderungen per Mail gestellt werden an antrag@mh-stiftung.de

Text: UNi/PR, Foto: Cup of Couple/pexels.com


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