Aktion Mensch fördert zum letzten Mal digitale Barrierefreiheit für Websites

Mit dem Förderprogramm „Barrierefreiheit für alle“ unterstützt die Aktion Mensch Projekte, die Barrieren abbauen und Inklusion fördern. Sie stellt bis zu 5 Millionen Euro zur Verfügung. Organisationen können bis 28. Juni 2025 einen Antrag stellen.

Die Aktion Mensch fördert mit dem Programm „Barrierefreiheit für alle“ Projekte, die Barrieren abbauen und Inklusion ermöglichen, denn mit dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes am 28. Juni 2025 wird digitale Barrierefreiheit für viele Organisationen und Unternehmen zur gesetzlichen Pflicht. Bis zu diesem Datum stellt die Aktion Mensch bis zu 5 Millionen Euro für die barrierefreie Gestaltung von Websites zur Verfügung. Organisationen können noch bis zum 28. Juni 2025 Anträge auf finanzielle Unterstützung stellen.

Mehrere Förderungen pro Projektpartner möglich

Förderberechtigt sind freie, gemeinnützige Organisationen mit Sitz in Deutschland, deren Angebote sich an Menschen mit Behinderung, Kinder und Jugendliche oder Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten richten. Pro Projektpartner wird nur ein Projekt pro Jahr bewilligt. Organisationen mit mehreren Einrichtungen oder Diensten können jedoch für jede dieser Einrichtungen oder Dienste eine Projektförderung beantragen.

Aktion Mensch bietet mehrere Fördermöglichkeiten

Die Mikroförderung unterstützt kleinere Vorhaben mit einem Zuschuss von maximal 5.000 Euro. Eigenmittel sind nicht erforderlich, und die Laufzeit beträgt bis zu einem Jahr. Förderfähige Kosten umfassen Anschaffungen zur Herstellung der Barrierefreiheit, Bauten/Umbauten, technische Gebrauchsgegenstände, Honorarkosten für Gebärdensprach- bzw. Schriftdolmetscher und die Gestaltung barrierefreier Websites.

Maximal 450.000 Euro Zuschuss

Die Projektförderung richtet sich an größere, zeitlich befristete Vorhaben mit einem Zuschuss von maximal 450.000 Euro. Eigenmittel von mindestens 10 Prozent der förderfähigen Kosten sind erforderlich, und die Laufzeit kann bis zu fünf Jahre betragen. Förderfähige Kosten umfassen Personal-, Honorar- und Sachkosten, Investitionen (projektbezogen bis maximal 10 % der Gesamtkosten) sowie Kosten zur Herstellung der Barrierefreiheit.

Förderung in verschiedenen Bereichen möglich

Im Bereich Barrierefreiheit fördert die Aktion Mensch Maßnahmen, die es ermöglichen, dass Menschen mit und ohne Behinderung alle Lebensbereiche ohne fremde Hilfe auffinden, betreten und nutzen können. Dazu zählen Umbauten und Ausstattungen von Gebäuden (bauliche Barrierefreiheit), die Gestaltung von Websites (digitale Barrierefreiheit) sowie technische Hilfsmittel wie Tast- und Sehhilfen (kommunikative Barrierefreiheit). Auch die Anschaffung von Elektro-Fahrrädern, beispielsweise Rikschas oder Tandems mit E-Motor, zur Verbesserung der Mobilität von Menschen mit Behinderung wird unterstützt.

Der Bereich Sensibilisierung richtet sich an Projekte, die Barrieren in den Köpfen abbauen und ein Bewusstsein dafür schaffen, dass Barrierefreiheit die Voraussetzung für Teilhabe ist.

Beim Aufbau von Netzwerken fördert die Aktion Mensch die Zusammenarbeit verschiedener Partner, um lokale Angebote barrierefrei und erreichbar zu machen. Gemeinsam entwickeln sie Konzepte, die Menschen mit und ohne Behinderung zusammenbringen.

Text: Konny Igel, Foto: niekverlaan/pixabay


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