100xDigital: Förderprogramm unterstützt Gemeinnützige beim digitalen Wandel

Gemeinnützige Organisationen, die sich für das Förderprogramm 100xDigital der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) bewerben wollen, haben noch bis zum 11. Oktober 2023 Zeit dazu.

Um Gemeinnützige auf ihrem Weg zu einer besseren Digitalisierung zu unterstützen, hat die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) das Programm 100xDigital initiiert. Sie fördert damit insgesamt 100 Organisationen in ganz Deutschland. Dabei soll es z.B. um bessere digitale Lösungen oder die Einrichtung einer passgenauen IT-Landschaft gehen. Auch soziale Netzwerke und die Sicherung bereits vorhandenen Wissens sind Themen, mit denen sich Organisationen für 100xDigital bewerben können.

Langfristigkeit und Nachhaltigkeit als Auswahlkriterien

Besonderes Augenmerk liegt immer auf ganzheitlichen und nachhaltigen Entwicklungsprozessen innerhalb der Organisationen, die langfristig funktionieren und nachhaltig sind. Deshalb unterstützt 100xDigital die teilnehmenden Organisationen auch während der verschiedenen Phasen. Das können sowohl Fort- und Weiterbildungen, Fachberatungen oder die Hilfe bei der Bedarfsanalyse sein als auch die individuelle Planung von Projekten oder die Mitnahme aller Mitglieder der Organisation während des Digitalisierungsprozesses. Die teilnehmenden Projekte werden außerdem Teil der 100xDigital Community und daran anknüpfender Vernetzungsformate.

Bewerbungsphase für 100xDigital bis 11. Oktober 2023

Für 100xDigital können sich gemeinnützige Organisationen bewerben, die ausschließlich mit Ehrenamtlichen arbeiten oder bis zu maximal 20 hauptamtlich Mitarbeitende beschäftigen, z.B. eingetragene Vereine, Stiftungen bürgerlichen Rechts, Unternehmen wie gGmbHs, gUG und gAG, gemeinnützige Genossenschaften sowie Kirchen und Religionsgemeinschaften. Die Bewerbungsphase geht noch bis zum 11. Oktober 2023. Der Antrag läuft über eine Interessenbekundung.

Bis zu 20.000 Euro Fördergeld pro Organisation

Möglich ist eine Förderung bis zu 20.000 Euro pro Organisation, die z.B. für Personalausgaben, Aufwendungen für Werk- und Dienstverträge, Sachausgaben, Reisekosten oder die Vergabe von Aufträgen eingesetzt werden können. Alle Maßnahmen müssen dabei immer im Rahmen des Digitalisierungsprojektes stattfinden. Zudem ist ein Eigenanteil von mindestens zehn Prozent notwendig, abhängig von der Fördersumme. Die Organisationen müssen alle Fördermittel bis zum Ende des Förderzeitraums verwendet haben.

Text: UNi Foto: kaboompics/pixabay


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